Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband wurde die Anpassung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen nach § 57 Abs. 1 SGB V ab dem 01.01.20010 vereinbart.
Die Vereinbarung orientiert sich an der vom Bundesministerium für Gesundheit für das Jahr 2010 bekanntgegebenen Grundlohnsummensteigerung von 1,54 %.
Der ZE-Punktwert für das Jahr 2010 beträgt demnach ab dem 01.01.2010 dann 0,7533 EUR.
Dieser Punktwert ist also bei allen Heil- und Kostenplänen anzusetzen, due ab nächstem Jahr beantragen werden.
Wenn Zahnarztsoftware - dann DENSoffice EXPERINCED
www.zahnarztsoftware.eu